Vitoflex 300-SRT – Holzfeuerungsanlage mit Stufenrostfeuerung
Profitieren Sie von diesen Vorteilen
- Dreizug-Flammrohrkessel oder Zweizug-Kühlschirmkessel mit Abgastemperaturen von unter 190 °C bei Volllastbetrieb
- Leistungen: 850 bis 13 000 kW
- Modulationsbereich: 25 bis 100 %
- Abgastemperatur: < 190 °C bei Volllast
- Optimierte Feuerraumgeometrie für garantiert niedrigste Rohgasstaubgehalte
- Hohe Robustheit durch reduzierte Beanspruchung von Bauteilen und Schamotte
- Auslegung für Dauerbetrieb (Jahresvolllaststunden > 8000)
- Stufenrosttechnik erlaubt hohe Brennstoffflexibilität
- Funktionsgarantie bei feuchten und aschereichen Brennstoffen (Wassergehalt bis zu 60 %, Aschegehalt bis zu 10 %)
- Niedrige Rostflächenbelastung reduziert die Brennstoffkosten
- Stufenrosttechnik mit bis zu vier hydraulisch angetriebenen Rostzonen
- Entaschung über Schnecken oder in Aschecontainer
- Pneumatische Kesselreinigung (optional)
- Serienmäßige FU-Regelung garantiert niedrigsten Stromverbrauch
Ansprechpartner
Ihr zuständiger Vertriebs- und Planungsingenieur informiert und berät Sie gerne.

Holzfeuerungsanlage Vitoflex 300-SRT
Ideal für Kommunen und Energieversorger
Der Vitoflex 300-SRT zeichnet sich durch einen modulierenden Betrieb aus, das heißt, er passt die Anlagenleistung an den tatsächlichen Wärmebedarf an. Damit stellt der Biomassekessel eine wirtschaftliche Lösung für Kommunen und kommerzielle Energieversorger dar.
Eine Holzfeuerungsanlage stellt eine sinnvolle Alternative zur Nutzung fossiler Brennstoffe dar. Nicht nur der verantwortungsvolle Umgang mit der Umwelt ist ein schlüssiges Argument für diesen natürlichen Rohstoff. Holz als heimischer Brennstoff ist sehr kostengünstig und in der Preisentwicklung vergleichsweise geringen Schwankungen ausgesetzt.
Für Dauerbetrieb geeignet
Die Holzfeuerungsanlage Vitoflex 300-SRT mit Stufenrostfeuerung ist für den Dauerbetrieb von mehr als 8000 Stunden pro Jahr ausgelegt. Damit empfiehlt sich die Stromerzeugung in Biomasseheizkraftwerken. Der Wassergehalt des Brennstoffes kann bis zu 55 Prozent betragen, ohne dass es zu Leistungseinbußen kommt. Die Voraussetzungen ermöglichen die flexible Verwendung preisgünstiger, nicht vorgetrockneter Brennstoffe wie Waldhackgut, Grünschnitt, Rinde und Landschaftspflegeholz.
Förderung
*Hinweis zur Fördermittelabfrage
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
Fördermittel
Ich suche Fördermittel für einen Biomassekessel
Produktschnitt
Übersicht




