Vitoflex 350-VFE – Holzfeuerungsanlage mit Einblasfeuerung
Profitieren Sie von diesen Vorteilen
- Dreizug-Flammrohrkessel oder Zweizug-Kühlschirmkessel mit Abgastemperaturen von unter 190 °C bei Volllastbetrieb
- Leistungen: 850 bis 13 000 kW
- Integrierter Notwärmetauscher zur Einhaltung der schnellen Regelbarkeit nach DIN 4751 Teil 2
- Gleitende Lastregelung von 60 bis 100 %, je nach Anlagentyp und Brennstoff
- Injektor-Einblasprinzip zur Brennstoffbeschickung, dadurch kein Verschleiß des Einblasventilators
- Geringer Entaschungsaufwand der Brennkammer durch die Flugverbrennung
- Optional gestufte Verbrennung (Low-NOx-Prinzip)
Ansprechpartner
Ihr zuständiger Vertriebs- und Planungsingenieur informiert und berät Sie gerne.

Einblasfeuerung mit Hochtemperatur-Flugverbrennung zur energetischen Nutzung von staubförmigen Resthölzern aus der Holzbearbeitung
Der sehr trockene und staubförmige Brennstoff wird über eine oder mehrere Einblasleitungen in die vollschamottierte und hochwertig isolierte Brennkammer eingeblasen. Die Einblasung mit einer speziell entwickelten Brennraumgeometrie gewährleistet einen optimalen Ausbrand des Brennstoffes und die erforderlichen Turbulenzen und Strömungsverhältnisse.
Die Wärmespeicherung in der Schamottemasse sorgt für die entsprechend hohen Brennkammertemperaturen, die sehr niedrige Emissionswerte garantieren. Auf der Brennkammer ist der liegende Dreizug-Flammrohr-Rauchrohrkessel als Warm- oder Heißwasserkessel installiert. Je nach Bedarf können auch Dampfkessel oder Thermalölkessel geliefert werden.
Förderung
*Hinweis zur Fördermittelabfrage
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
Fördermittel
Ich suche Fördermittel für einen Biomassekessel
Produktschnitt
Übersicht



