Erklärung zur Barrierefreiheit

Gültig ab: 28 Juni 2025
Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2025

1. Einleitung und allgemeine Informationen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Websites und die dazugehörigen browserbasierten mobilen Anwendungen (Web Apps) der Viessmann Holding International GmbH, über die folgende Dienstleistungen für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht werden: (im Folgenden "Digitaler Dienst"):

  • Die Viessmann Produktinformationsseiten unter der URL: www.viessmann.lu; sie informieren über die Viessmann Produkt- und Dienstleistungswelt
  • Viessmann Angebotsseiten unter der URL: angebote.viessmann.lu; dies sind aktionsbezogene Webseiten, die die Möglichkeit bieten, über ein Formular ein Angebot eines Viessmann Fachpartners anzufordern und die Zustimmung zum Erhalt von Prospekten und anderen Marketingmaterialien zu erteilen.

Viessmann Luxembourg
35 rue J-F Kennedy
7327 Steinsel

Tél. : +352 26 33 62 1
E-Mail : info@viessmann.lu

Weitere Verbraucherinformationen finden Sie in den Serviceangeboten unter der oben verlinkten URL und z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Allgemeine Beschreibung des Dienstes

Der in Abschnitt 1 genannte digitale Dienst ermöglicht es Ihnen

  • ein Angebot über das Formular anzufordern. Dieses wird von einem unserer Viessmann Fachhandwerkspartner für Sie erstellt, der die für Sie passenden Leistungen anbieten kann. Dabei werden Sie aufgefordert, je nach Art der Anfrage verschiedene Fragen zu beantworten, zum Beispiel zu Ihrer bestehenden Heizungsanlage und dem geplanten Projekt. Sie erhalten dann von uns eine E-Mail, in der wir Ihre Angaben bestätigen und Sie über die nächsten Schritte informieren.
  • mit dem Produktkonfigurator in einem mehrstufigen, formulargestützten Frageprozess einen Vorschlag für ein Viessmann Produkt oder System ermitteln und über das Formular eine Kurzberatung und Vermittlung eines Fachhandwerkers anfordern. Im Formular bitten wir Sie um Ihre Adresse, damit wir Sie an einen Viessmann Fachpartner in Ihrer Nähe zur Beratung verweisen können.

3. Rechtsgrundlage / Gesetzliche Vorgaben

Diese Erklärung basiert auf der "Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen" (nachfolgend "Europäische Zugänglichkeitsverordnung" oder "EAA" genannt) sowie den entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzen (zusammenfassend "Zugänglichkeitsgesetze" genannt).

Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus den Zugänglichkeitsgesetzen, insbesondere aus den Artikeln 4 und 13 des LGR und seinen Anhängen I und V sowie aus den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen. Dies bedeutet, dass:

  1. die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise des Dienstes und über Produkte, die bei der Erbringung des Dienstes verwendet werden, - die Bereitstellung von Informationen über die Verbindung zu diesen Produkten sowie über ihre Zugänglichkeitsmerkmale und ihre Interoperabilität mit Hilfsmitteln und -einrichtungen die folgenden Anforderungen erfüllen müssen:
    • Die Informationen werden über mehr als einen Sinneskanal bereitgestellt und so präsentiert, dass sie verständlich und wahrnehmbar sind,
    • der Informationsinhalt wird in Textformaten bereitgestellt, die verwendet werden können, um alternative unterstützende Formate zu erzeugen, die von den Nutzern auf unterschiedliche Weise und über mehr als einen Sinneskanal präsentiert werden können,
    • die Informationen werden in Schriftarten angemessener Größe und geeigneter Form unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Verwendungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie mit einstellbaren Abständen zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt,
    • eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten wird, wenn Elemente mit nicht-textlichem Inhalt enthalten sind, und
    • die für die Erbringung des Dienstes erforderlichen elektronischen Informationen werden in konsistenter und angemessener Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gemacht werden.
  2. Websites, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen, und auf mobilen Geräten basierende Dienste, einschließlich mobiler Anwendungen, müssen in konsistenter und angemessener Weise zugänglich gemacht werden, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und stabil gemacht werden;
  3. Sofern vorhanden, müssen die Unterstützungsdienste (Helpdesks, Callcenter, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste) Informationen über die Zugänglichkeit des Dienstes und seine Kompatibilität mit unterstützenden Technologien in zugänglichen Kommunikationsformen bereitstellen;
  4. die Informationen über die Zugänglichkeit der verkauften Produkte und Dienstleistungen müssen bereitgestellt werden, wenn diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer bereitgestellt werden;
  5. Die Zugänglichkeit der Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen muss gewährleistet sein, wenn sie als Teil eines Dienstes und nicht als Produkt angeboten werden, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gemacht werden;
  6. Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

4. Stand der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen

Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit eines Angebots im Sinne der LGR orientieren sich an den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2. Wir haben unser digitales Angebot wie folgt gestaltet, um sicherzustellen, dass es für jeden zugänglich ist:

Die Inhalte unseres digitalen Angebots können über verschiedene Bedienformen abgerufen werden. Damit stellen wir sicher, dass unsere Produkte und Dienstleistungen auch von Nutzern mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen erreicht und genutzt werden können. Zu den von uns implementierten Betriebsmodi gehören:

  • Mehrere Sinneskanäle: Wir bieten Textalternativen für visuelle Inhalte.
  • Mehrere Interaktionsmöglichkeiten: Unsere Website kann auch ohne feinmotorische Fähigkeiten genutzt werden.
  • Schutz vor Reizen/Verwendung von Kontrasten: Unsere Website verwendet keine komplexen Interaktionseffekte.
  • Einfache Darstellung unserer Inhalte: Wo immer möglich, verwenden wir leicht verständliche Texte, um unsere Produkte und Dienstleistungen zu beschreiben. Fachbegriffe werden an den entsprechenden Stellen praxisnah und verständlich erklärt, so dass auch Nutzer ohne spezifische Vorkenntnisse die dargestellten Zusammenhänge verstehen können.

Wir verwenden auf diesen Websites keine Identifikations-, Authentifizierungs-, Sicherheits- oder Zahlungsfunktionen.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, mögliche Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

5. Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren bei unseren digitalen Diensten feststellen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter

Viessmann Luxembourg
35 rue J-F Kennedy
7327 Steinsel

Tél. : +352 26 33 62 1
E-Mail : info@viessmann.lu

6. Marktaufsichtsbehörde

Anfragen können an die folgende Behörde unter den folgenden Kontaktdaten gerichtet werden:

Die Luxemburger Regierung
Informations- und Presseambt (SIP), 
33 boulevard Roosevelt
2450 Luxembourg

Tel.: (+352) 247-82181
E-mail: info@sip.etat.lu